Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen STALL STARLIGHT und STARLIGHT SPORT`S nachfolgend Betrieb genannt und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, Ferienkurse, Kindergeburtstage, sowie sämtliche Zusatz-Angebote!
a) Vertrag Reitbuch
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, sobald sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert hat! Ein Anmeldeformular soll aus Sicherheitsgründe, eines Digitalen Problems ausgefüllt abgegeben werden. Der dabei entstandene Anmeldebogen muss unterschrieben im Orginal oder Digital im Betrieb für unsere Akten abgegeben werden. Der Betrieb durch aktiviert bzw. schliesst die Freischaltung ab. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift bzw. die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
b)Unterricht
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 45 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten. Der Beginn und das Ende entspricht pünktlich der im Reitbuch vermerkten Zeiten. Ein zu spätes Erscheinen liegt nicht in der Verantwortung der Reitschule, der Unterricht endet in der Regel pünktlich, über Ausnahmen entscheidet aus lehrtechnischen Gründen ausschließlich der Reitlehrer. Die Versorgung der Pferde ist exklusive der vereinbarten Zeit, mit Ausnahme der Ponyschule, vor und nach der Reitstunde erforderlich. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Ponyschule dauert 90 min und beinhaltet wechselndes altersgerechtes Programm mit spielen, putzen, führen und reiten am Zügel und an der Longe.
Bei zusätzlichen Angeboten, entnehmen Sie den Zeitplan der Ausschreibung!
Der Reitlehrer behält sich immer vor, den Reitunterricht vorzeitig zu beenden, falls der Leistungsfortschritt eine Fortführung des Unterrichts nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Sicherheit, des Wohlbefindens von Reiter und Pferd, sowie der pädagogischen und fachlichen Notwendigkeit, um eine bestmögliche Entwicklung zu unterstützen.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz, Bahn und Ausreitgelände zur Verfügung.
Der Betrieb behält sich vor, den Unterricht Online zu gestalten uns durchzuführen!
c)Aufgaben
Der Reitschüler verpflichtet sich,
1. sorgfältig und ordnungsgemäß mit der gesamten Reit- und Stallausrüstung umzugehen und diese nach Gebrauch sauber und vollständig an den vorgesehenen Platz zurückzulegen.
2. die ihm zugeordnete Pferdebox vor oder nach dem Unterricht ordnungsgemäß zu misten und neu einzustreuen, sowie Pferdeäpfel immer zu entsorgen.
3. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche einschließlich Sattelkammer, Putzplatz und Hofgelände sauber und ordentlich zu hinterlassen.
4. keine Gegenstände, Ausrüstungen oder Stalleinrichtungen vorsätzlich oder fahrlässig zu beschädigen. Entstandene Schäden müssen unverzüglich dem Betrieb mitgeteilt werden und die Kosten dafür getragen werden.
5. den Anweisungen des Stall- und Unterrichtspersonales jederzeit Folge zu leisten.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch gegen Leihgebühr ausgeliehen werden.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose bzw Leggings, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz (keine Gummistiefel), die über den Knöchel reichen, ebenso das Tragen von Reithandschuhe beim Führen und Reiten. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Dies dient der Sicherheit und ermöglichen eine passende Unterrichtserteilung und Pferdeeinteilung.
Drogen und Alkohol Konsum ist vor dem Reiten strengstens untersagt!
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg. Das Gewicht ist verpflichtend im Reitbuch zu hinterlegen und muss regelmäßig kontrolliert und aktualisiert werden.
Die Reitschule ist berechtigt aus betriebsbedingten Gründen oder aus Lehrzwecken eine Reitstunde Online oder als Videoanalyse durchzuführen.
(Diese Aufnahmen dienen ausschließlich zu Lehrzwecken)
Der Reiter hat in dieser Situation die volle Verantwortung über das zugeteilte Pferd, muss sich auch an Weisungen und Regeln des Reitstalles halten.
Der Reiter arbeitet hier ausdrücklich nach Anweisung ohne Aufsicht oder über eine Live Videokonferenz! ( Dies kann im Rahmen der Weiterentwicklung jederzeit durchgeführt werden.
Ich stimme durch Vertragsabschluss einer Videoaufnahme zu, diese darf auch an Mitreitende der Reiteinheit ausgehändigt werden, sowie auf Social Media, Beiträge auf Stall Seiten mit unerkennbarem Gesicht hochgeladen werden.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
Preisliste:
Stammplatz-Abo Kinder-Pony/ Monat 100€
Stammplatz-Abo Kinder-Pferd/Monat 125 €
Stammplatz- Abo Erwachsene/Monat 125 €
Unterricht bei Starligh Sport`s
mit Reitbeteiligungsabo entfällt
mit Reitabo
Einzelunterricht 45€ -- 30min
Gruppenunterricht 35€ -- 45min
ohne Abo
Einzelunterricht 65€ -- 30min
Gruppenunterricht 55€ -- 45min
Für reinen Einzelunterricht bzw. Gruppenunterricht von Starlight Sports wird die 11. Stunde als Bonus als Kulanz verrechnet. Ausgenommen sind Kurse, Tunier, Wanderritt oder sonstige Angebote. Die Einlösung der Bonusstunde muss vor der Reitstunde dem Reitlehrer bekannt gegeben werden.
2 Tages-Lehrgänge
mit Abo
1. Tag 50€ 2. Tag 45€ Beide Tage 80€
ohne Abo inkl. Schulpferd oder Platzgebühr
1. Tag 60€ 2. Tag 55€ Beide Tage 100€
Gelände nur nach Absprache und Leistungsstand
Es können zusätzliche Kurse kurzfristig im Programm angeboten werden.
Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum spätestens 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf 38 Termine im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Die Gebühren sind auch während eines Durchführungsverbotes weiter zu begleichen und im Nachgang mit Sonderterminen bzw. Angebote der Reitschule restlos aufzubrauchen.
Der Betrieb behält sich vor die Gebühren im angemessenen Rahmen der Marktbedingungen mit einer 2 monatigen Vorankündigung zu erhöhen. Nicht im Abo enthalten sind generell Unterrichtsangebote des Betriebszweiges Starlight Sports, Fortbildungs-Kurse, Lehrgänge, Ferienkurse, Reitabzeichen Prüfungen etc.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme kurzfristig eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalt von 12 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch nach 3 Monate des ursprünglichen Termins.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich, für das stornieren des Termins ist der Teilnehmer immer selbst verantwortlich.
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Anmeldung im Onlineportal und läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich stillschweigend.
Die Kündigungsfrist beträgt bei Abonennten zwei Monate und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
Bei Wunsch eines Widereintrittes, besteht keine Sicherheit der sofortigen Wiederaufnahme. Es kann zu mehr monatigen Aufnahmewartezeiten je nach aktueller Warteliste kommen.
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt eine Woche vor dem Kurs in voller Höhe.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungsfristen entnehmen Sie bitte dem entsprechend gebuchten Kurs, diese können je Angebot variieren.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
Die Mitreiterin zahlt monatlich bis 16j -- 125,00 € und ab 17j -- 150€ plus Stall bzw. Pflegeaufgaben.
*1x wöchentlich--> 1 kl. Schubkarre Pferdeäpfel von Paddock bzw Wiese abmisten (keine
Steine) sowie in den Wintermonaten 1x wöchentlich an Donnerstags oder Sonn und Feiertagen 4 Pferdeboxen zu reinigen. ( Kann auch an einem Tag für den ganzen Monat erledigt werden.)
*bei jedem Aufenthalt beim Pferd die Pferdeäpfel wird die Box in einem neuen Zustand gebracht und von Pisse und Pferdeäpfel befreit .
*1x monatliche Pflege des Sattel- und Zaumzeug
*1x monatlich Reinigung des Trink- und Fressbeckens.
Nicht erbringen der Aufgaben wird mit 50€ je Monat als Mehrpreis berechnet.
Das Pferd steht der Mitreiterin an zwei fest vereinbarten Tagen (je 45-60min plus Pflege) je Woche zur Verfügung. Die Abstimmung der Wochentage und Uhrzeit erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen. Während einer grossen Auslastung durch das Ferienprogramm kann in dieser Zeit nur Bodenarbeit ermöglicht werden und kein Anspruch auf Reiten gestellt werden.
Sowie auch extreme Wettereinflüsse bzw. Krankheiten können ein Reiten verhindern und stattdessen nur eine Bodenarbeit bzw. Pflege ermöglichen. Es handelt sich um ein Reitschulpferd. Der Reitschuluntterricht sowie Kurse bzw. Schulungen stehen immer im Vordergrund. Dementsprechend muss sich die Reitbeteiligung immer anpassen.
Die Mitreiterin hat im Rahmen der Pferdenutzung den Weisungen der Leitung des Reitstalls Folge zu leisten und deren Stallordung zu beachten.
Dazu gehört auch die Teilnahme an angebotenen Reitabzeichen Prüfungen und eine Teilnahme an Lehrgängen um entsprechende Ausbildungsnachweisse der Reitbeteiligung vor der Versicherungen zu belegen. Sowie die anteilige Teilnahme an den gemeinsamen Pflichten zur Gesunderhaltung und des Wohlbefindens des Pferdes!
Es ist verpflichtend während der Schulzeit 1x wöchentlich am Reitunterricht teilzunehmen! Allerding besteht für ausgefallene Reitstunden bzw. Reittage auf Grund von Krankheit von Pferd sowie Reiter, Zeitmangel, Urlaub usw. keine Nachholmöglichkeit!
Das Bewegen des Pferdes ist ausschliesslich auf der Reitanlage eigenständig erlaubt! Halle, Platz sowie Bahn nach Absprache! Das Reiten im Gelände erfordert bei unseren Schulpferden einer ausgebildeten Aufsicht, diese kann extern zugebucht werden.
Fremd- bzw Hobbyreituntterricht ist untersagt
Der Pferdeeigentümer kommt für alle Personen- und Sachschäden, die das Pferd aufgrund des Verhaltens der Mitreiterin verursacht nicht auf, es sei denn, die Schäden sind von der vom Eigentümer abgeschlossenen Tierhalterhaftpflichtversicherung erfasst. Das gleiche gilt für Schäden, die der Mitreiterin selber beim Umgang mit dem Pferd entstehen. Die Mitreiterin wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das sie sich selbst gegen derartige Schäden zu versichern hat.
Für Schäden, die die Mitreiter/innen dem Pferd und dessen Ausrüstung zufügt, hat sie aufzukommen, wenn die Schäden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Mitreiterin zurückzuführen sind. Als grob fahrlässig ist nicht anzusehen, wenn die Mitreiterin Anweisungen des Besitzers befolgt hat, auch wenn diese als grob fahrlässig anzusehen sind.
Für Schäden, die die Mitreiterin an dem Sattelzeug, dem Putzzeug oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen verursacht, ist er dem Pferdebesitzer ersatzpflichtig.
Der Vertrag kann zum Schutz des Pferdes durch den Besitzer jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung durch die Mitreiterin hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist für den Mitreiter/innen beträgt 1 Monat zum jeweiligen Monatsersten, es sei denn, es kann im gegenseitigem Einvernehmen ein(e) Nachfolger(in) gefunden werden.
Die Anmeldung zu Ferienprogrammen sowie Kindergeburtstagen im Reitstall ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vollständigen Teilnahme- bzw. Veranstaltungspreises.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn des ersten Veranstaltungstages bzw. des gebuchten Termins möglich. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung in schriftlicher Form (z. B. per E-Mail oder Nachricht).
Bei Stornierungen, die weniger als 7 Kalendertage vor Beginn erfolgen, wird der gesamte Betrag in voller Höhe fällig, unabhängig vom Grund der Absage.
Bei Nichterscheinen, verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Teilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung – weder vollständig noch anteilig. Der volle Betrag ist in jedem Fall zu entrichten.
Ausnahme ist die Buchung eines zusätzlichen Stornoschutzes.
Die Dauer der Veranstaltung (Ferienprogramm oder Kindergeburtstag) richtet sich ausschließlich nach den im Vorfeld vereinbarten bzw. ausgeschriebenen Zeiten. Ein verspätetes Eintreffen der Teilnehmer führt nicht zu einer Verlängerung der Veranstaltungsdauer.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Reitstalls möglich.
Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Wirksamkeit. In diesem Fall verpflichten sich die Beteiligten vielmehr, für die unwirksamen Bestimmungen neue zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Bitte geben Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen im Original bei uns ab.
STALL STARLIGHT, REITSCHULE CHRISTINE DEISER-KUSIK, OBERNEUL 1, 86551 AICHACH, 0151-15315726